Zusammenfassung
Die Verordnung passt die Regeln für Brachflächen an und erlaubt den Anbau von Winterkulturen durch einen späteren Umbruch der Flächen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/11/2019XXVI
Wirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.07.2019
- Festlegung der Mindestvorgaben für die Bewirtschaftung von Brachflächen.
- Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung des natürlichen Aufwuchses während der Brachezeit.
- Erlaubnis zum Umbrechen der Flächen für den Anbau von Winterkulturen oder Zwischenfrüchten.
- Präzisierung der Fristen im Spätsommer, bis wann der Umbruch für den Anbau erfolgen darf.
Dokumente (PDFs)
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