Erklärung des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 19.07.2019Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Er gilt für alle privaten Anbieter außerbetrieblicher Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Personengruppen wie Praktikant*innen und Volontär*innen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/19/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs rechtsverbindlich wird.
- Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen sind öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
- Von der Satzung werden bestimmte Bestimmungen des Kollektivvertrags ausgenommen, namentlich § 1, § 2, § 17a, § 31 und § 34 (letzter Absatz).
- Die Satzung tritt am 1. Juni 2019 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Kollektivvertrags, dessen Inkrafttreten ursprünglich am 1. Mai 2019 war.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.