Erhöhung der Prüfungsgebühr und neue Vorgaben für Erste‑Hilfe‑Ausbildung im Führerscheinrecht
Verordnung vom 29.07.2019Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die Prüfungsgebühr auf 13,40 €, erweitert die Pflicht‑Erste‑Hilfe‑Maßnahmen, passt Ausbildungsbedingungen für Krafträder an und regelt die Aufsicht bei Prüfungen. Gültig seit 1. September 2019.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2019XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Prüfungsgebühr wird von 12,50 € auf 13,40 € erhöht.
- Die Pflichtliste für lebensrettende Sofortmaßnahmen wird auf sechs Punkte erweitert (Sicherheit und Selbstschutz, Rettung aus akuter Gefahr, Notruf, Wiederbelebung inkl. Defibrillation, Blutstillung, Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes).
- Der bisherige Punkt 7 im zweiten Absatz von § 6 wird gestrichen.
- Sieben Unterrichtseinheiten dürfen an einem Tag durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.