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Änderung der PNR‑Verordnung – Befristete Gültigkeit von 18 Monaten
Verordnung vom 12.08.2019

Zusammenfassung

Die PNR‑Verordnung wurde am 12. August 2019 geändert: Sie tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und endet nach 18 Monaten automatisch.
Bundesministerium für Inneres8/12/2019XXVI
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 208/2018 (12.08.2019) in Kraft.
  • Sie ist befristet und verliert ihre Gültigkeit nach exakt 18 Monaten, also am 12.02.2021.
  • Die Änderung betrifft ausschließlich den Anwendungszeitraum der PNR‑Verordnung und führt keine inhaltlichen Änderungen zu den Datenverarbeitungsregeln selbst ein.
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Peschorn Wolfgang, Dr.

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