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Planungsgebiet für die S 36 Murtal Schnellstraße
Verordnung vom 19.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Planungsgebiet für den Bau der S 36 Murtal Schnellstraße in der Region Judenburg fest, um das Gelände für zukünftige Bauarbeiten abzusichern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/19/2019XXVI
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Festlegung eines Planungsgebiets für die S 36 Murtal Schnellstraße, gültig ab dem Tag der Veröffentlichung.
  • Die betroffenen Gebiete liegen in den Gemeinden Judenburg, St. Peter ob Judenburg, St. Georgen ob Judenburg und Pöls-Oberkurzheim.
  • Das Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des Geländes für die spätere Führung der Bundesstraße.
  • Der genaue Lageplan kann bei den zuständigen Behörden sowie in den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.
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Reichhardt Andreas, Mag.

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Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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