Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2019 legt neue, nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse differenzierte Straßenmauttarife fest und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/20/2019XXVI
Umwelt
Verkehr
Finanzen
Schwerpunkte
- Die Verordnung teilt Fahrzeuge in drei Tarifgruppen ein: E (Elektro‑/Wasserstoff), A (Euro‑Emissionsklasse V) und B (Euro‑Emissionsklassen 0‑E).
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt 9,60 Cent (E), 18,90 Cent (A) bzw. 19,19 Cent (B) pro Kilometer, ohne Umsatzsteuer.
- Für den Abschnitt A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf die Grundkilometertarife erhoben.
- Die Verordnung legt Abschnittstarife (Kat. 2, 3, 4) für verschiedene Streckenabschnitte fest; die Preise variieren nach Tarifgruppe und Achszahl.
Dokumente (PDFs)
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