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Änderung der Rezeptpflichtverordnung – Erweiterung der Arzneimittellisten und neuer Ausnahmetatbestand
Verordnung vom 21.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Rezeptpflichtverordnung um zahlreiche neue Human‑ und Veterinärarzneimittel, erweitert bestehende Ausnahmen für Hydrocortison und fügt weitere Ausnahmeregelungen hinzu.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/21/2019XXVI
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 21.08.2019
  • Die Liste der Humanarzneimittel (Anlage A Teil 2) wird um zahlreiche neue Wirkstoffe erweitert, darunter Atezolizumab, Daratumumab, Tivozanib u. a.
  • Der Eintrag "Hydrocortison und seine Ester" wird um die Kennzeichnung "R 101" ergänzt.
  • Die Ausnahme‑Klausel für R 36 wird erweitert, sodass nun auch Mittel zur Behandlung von gewöhnlichen Hautwarzen ausgenommen sind.
  • Ein neuer Ausnahmetatbestand (R 101) wird eingeführt, der bestimmte Hydrocortison‑Zubereitungen bis 0,5 % Konzentration, mit festgelegten Packungsgrößen und maximal 14‑tägiger Anwendungsdauer ausnimmt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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