Zusammenfassung
Die 2019 erlassene Verordnung ändert die Qualitätszielverordnung Chemie‑Grundwasser, fügt neue Definitionen, Messzeiträume und landwirtschaftliche Nutzungsvorgaben hinzu, um das Grundwasser besser vor chemischen Belastungen zu schützen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/21/2019XXVI
Wasser
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert die direkte Einbringung von Schadstoffen ins Grundwasser als das Einbringen ohne Bodenpassage.
- In Anhang 1 Spalte 1 wird die Überprüfung der Voraussetzungen nach § 30c Abs. 2 Z 1 des Wasserrechtsgesetzes festgelegt.
- Der Beurteilungszeitraum für bestimmte Schadstoffe wird auf die letzten drei Kalenderjahre festgelegt; fehlt ausreichendes Messmaterial, wird der Zeitraum bis zur ersten Beobachtung herangezogen.
- Bei gefährdeter Grundwasserbeschaffenheit sind sofortige Schutzmaßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz und ggf. nach dem Altlastensanierungsgesetz zu ergreifen.
Dokumente (PDFs)
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