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Änderung der Qualitätszielverordnung Chemie‑Grundwasser (2019)
Verordnung vom 21.08.2019

Zusammenfassung

Die 2019 erlassene Verordnung ändert die Qualitätszielverordnung Chemie‑Grundwasser, fügt neue Definitionen, Messzeiträume und landwirtschaftliche Nutzungsvorgaben hinzu, um das Grundwasser besser vor chemischen Belastungen zu schützen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus8/21/2019XXVI
Wasser
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt definiert die direkte Einbringung von Schadstoffen ins Grundwasser als das Einbringen ohne Bodenpassage.
  • In Anhang 1 Spalte 1 wird die Überprüfung der Voraussetzungen nach § 30c Abs. 2 Z 1 des Wasserrechtsgesetzes festgelegt.
  • Der Beurteilungszeitraum für bestimmte Schadstoffe wird auf die letzten drei Kalenderjahre festgelegt; fehlt ausreichendes Messmaterial, wird der Zeitraum bis zur ersten Beobachtung herangezogen.
  • Bei gefährdeter Grundwasserbeschaffenheit sind sofortige Schutzmaßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz und ggf. nach dem Altlastensanierungsgesetz zu ergreifen.
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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