Änderung der Nebenleistungs‑ und PD‑Nebenleistungsverordnungen (Lehrverpflichtungen für technische Lehranstalten)
Verordnung vom 27.08.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 27. August 2019 ändert die Nebenleistungs‑ und die PD‑Nebenleistungsverordnung. Sie passt den Titel an, definiert neue Werteinheiten bzw. Wochenstunden für Werkstätten‑, Labor‑ und Bauhofleitungen sowie für Computerpraktika und legt das Inkrafttreten auf den 1. September 2019 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/27/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Titel beider Verordnungen wird von „Bundesministerin für Bildung und Frauen“ zu „Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ geändert.
- Für Lehrpersonen, die Werkstätten‑, Labor‑ oder Bauhofleitung an technischen Lehranstalten übernehmen, werden neue Werteinheiten eingeführt, die je nach Klassenstufe gestaffelt sind (bis Klasse 25: 1,326; 26‑50: 1,105; ab 51: 0,774).
- Für Klassen mit Computerpraktikum wird die Einrechnung auf 0,553 Werteinheiten pro Klasse reduziert.
- Die Bildungsdirektion kann die Einrechnung um bis zu 10 % erhöhen, wenn eine Fachrichtung ein‑zügig begonnen und geführt wird; diese Befugnis wird auf das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übertragen.
Dokumente (PDFs)
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