Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Eignungsprüfungen für pädagogische Ausbildungen um eine praktische Prüfung, präzisiert den Geltungsbereich und tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/27/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.08.2019
- Die Überschrift des zweiten Abschnitts wird auf "Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs) und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe" geändert.
- Für die Eignungsprüfung an den genannten Bildungseinrichtungen wird nun eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
- Die in § 5 Abs. 1 Z 1‑4 genannten Anforderungen gelten nun auch für die Eignungsprüfung an Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe.
- Die geänderten Regelungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (27. August 2019) in Kraft.
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