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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung – Erweiterung von Schulen, Organisationen und Ländern
Verordnung vom 30.08.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 263/2019 erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie ergänzt weitere Schulen, NGOs und Länder in § 1 und fügt einen neuen Absatz 9 in § 2 ein. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2019 vorgesehen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz8/30/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2019
  • Die Aufzählung der anerkannten Schulen wird um die Japanische Internationale Schule in Wien und die International School Carinthia erweitert.
  • Zusätzlich werden mehrere NGOs (z. B. Women without Borders, KAS) in die Liste der Partnerorganisationen aufgenommen.
  • Die Liste der genannten Länder wird von nur den USA um Chile, Japan, Kolumbien und Uruguay erweitert.
  • Neuseeland wird durch die Hinzunahme von Argentinien ergänzt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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