Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2019 einheitliche Monatsgehälter für Fitness‑Lehrlinge fest (534,80 €, 683,70 €, 960,70 €) sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenvergütung mit einem Mindeststundensatz von 8,30 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/in.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 534,80 €, im 2. Lehrjahr 683,70 € und im 3. Lehrjahr 960,70 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; die Zahlungen müssen bis zum 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.
- Für Überstunden von Lehrlingen über 18 Jahren wird ein Mindeststundensatz von 8,30 € verwendet, falls kein Facharbeiterlohn zugrunde gelegt werden kann.
Dokumente (PDFs)
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