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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 03.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2019 einheitliche Monatsgehälter für Fitness‑Lehrlinge fest (534,80 €, 683,70 €, 960,70 €) sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenvergütung mit einem Mindeststundensatz von 8,30 €.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Lehrberechtigten und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 534,80 €, im 2. Lehrjahr 683,70 € und im 3. Lehrjahr 960,70 €.
  • Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; die Zahlungen müssen bis zum 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.
  • Für Überstunden von Lehrlingen über 18 Jahren wird ein Mindeststundensatz von 8,30 € verwendet, falls kein Facharbeiterlohn zugrunde gelegt werden kann.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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