Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen von 600 €, 760 € bzw. 1 055 € für Lehrlinge im Sportadministrationsbereich fest und führt jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse ein; sie gilt seit dem 1. Oktober 2019 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/3/2019XXVI
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 600 € im ersten Lehrjahr, 760 € im zweiten und 1 055 € im dritten Lehrjahr.
- Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung; bei Austritt oder Eintritt im Lehrjahr wird der Betrag anteilig berechnet.
- Für die Überstundenvergütung von über 18‑jährigen Lehrlingen wird, falls kein Facharbeiterlohn vorliegt, auf den Kollektivvertrag KV 60/2019 (Abschnitt 2 G Z 1.7) verwiesen.
Dokumente (PDFs)
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