Einführung elektronischer Ohrmarken und erweiterte Meldesysteme für Rinder (2019)
Verordnung vom 30.09.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ergänzt die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: ab 18. Juli 2019 müssen neugeborene oder importierte Rinder zusätzlich zu einer herkömmlichen Ohrmarke eine elektronische Ohrmarke tragen. Verlust, Unlesbarkeit und Tierbewegungen sind innerhalb kurzer Fristen zu melden; die Kosten für Markierungen werden erstattet.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/30/2019XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 18.07.2019
- Ab dem 18. Juli 2019 müssen neugeborene oder importierte Rinder sowohl mit einer herkömmlichen Ohrmarke als auch mit einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet werden.
- Verliert ein Tier seine Ohrmarke oder ist die Beschriftung unlesbar, muss dies gemeldet und das Tier sofort mit einer Ersatzohrmarke (gleicher Ländercode und Nummer) neu gekennzeichnet werden.
- Geburten, Todesfälle und Tierbewegungen müssen innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden; Bewegungen zwischen Betrieben desselben Halters in verschiedenen Gemeinden ebenfalls.
- Mischungen von Rindern verschiedener Halter auf Almen oder Weiden müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden; Ausnahmen gelten für Zwischenweiden desselben Halters.
Dokumente (PDFs)
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