<!--[0-->Einführung elektronischer Ohrmarken und erweiterte Meldesysteme für Rinder (2019)<!--]-->
Einführung elektronischer Ohrmarken und erweiterte Meldesysteme für Rinder (2019)
Verordnung vom 30.09.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 ergänzt die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: ab 18. Juli 2019 müssen neugeborene oder importierte Rinder zusätzlich zu einer herkömmlichen Ohrmarke eine elektronische Ohrmarke tragen. Verlust, Unlesbarkeit und Tierbewegungen sind innerhalb kurzer Fristen zu melden; die Kosten für Markierungen werden erstattet.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus9/30/2019XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 18.07.2019
  • Ab dem 18. Juli 2019 müssen neugeborene oder importierte Rinder sowohl mit einer herkömmlichen Ohrmarke als auch mit einer elektronischen Ohrmarke gekennzeichnet werden.
  • Verliert ein Tier seine Ohrmarke oder ist die Beschriftung unlesbar, muss dies gemeldet und das Tier sofort mit einer Ersatzohrmarke (gleicher Ländercode und Nummer) neu gekennzeichnet werden.
  • Geburten, Todesfälle und Tierbewegungen müssen innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden; Bewegungen zwischen Betrieben desselben Halters in verschiedenen Gemeinden ebenfalls.
  • Mischungen von Rindern verschiedener Halter auf Almen oder Weiden müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden; Ausnahmen gelten für Zwischenweiden desselben Halters.
Image of politician Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

Ohne Klub

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.