<!--[0-->BUAG‑Überbrückungsabgeltungsverordnung 2020 – Kürzung der Überbrückungsleistungen<!--]-->
BUAG‑Überbrückungsabgeltungsverordnung 2020 – Kürzung der Überbrückungsleistungen
Verordnung vom 01.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Arbeitnehmer bei Eintritt in die Alterspension eine einmalige Zahlung von 50 % des üblichen Überbrückungsgeldes erhalten und Arbeitgeber zusätzlich 30 % zahlen müssen. Diese Regelungen gelten seit dem 1. Jänner 2020 für alle, die ab diesem Datum in Rente gehen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/1/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 50 % des regulären Überbrückungsgeldes.
  • Arbeitgeber müssen zusätzlich eine einmalige Zahlung von 30 % des Überbrückungsgeldes leisten.
  • Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die am oder nach dem 1. Jänner 2020 in die Alterspension gehen.
Image of politician Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.