<!--[0-->Anpassung der Garagentiefe im Prüfungsprotokoll für Klasse B<!--]-->
Anpassung der Garagentiefe im Prüfungsprotokoll für Klasse B
Verordnung vom 09.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in Anhang 1 des Prüfungsprotokolls für die Fahrerlaubnisklasse B die geforderte Garagentiefe von 8 m auf mindestens 6 m.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/9/2019XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 11 Abs. 7 des Führerscheingesetzes.
  • Sie ändert das Prüfungsprotokoll für die Fahrerlaubnisklasse B.
  • Der geforderte Wert für die Garagentiefe wird von „8 m“ auf „mindestens 6 m“ gesenkt.
  • Die Änderung gilt ab dem Tag der Veröffentlichung, also ab dem 9. Oktober 2019.
Image of politician Reichhardt Andreas, Mag.

Reichhardt Andreas, Mag.

Ohne Klub

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.