Zusammenfassung
Regelung von Zuschüssen und Differenzvergütungen für Arbeitgeber bei Entgeltfortzahlung durch die BVAEB.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/17/2019XXVI
Wirtschaft
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
- Die Verordnung ermöglicht Zuschüsse für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bei Krankheit oder Unfall den Lohn weiterzahlen.
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben Anspruch auf eine bestimmte Form der Unterstützung.
- Besonders kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten einen höheren Prozentsatz als Zuschuss.
- Die Zuschüsse sind auf maximal 42 Kalendertage pro Mitarbeiter und Jahr begrenzt.
Dokumente (PDFs)
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