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Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung (BVAEB)
Verordnung vom 17.10.2019

Zusammenfassung

Regelung von Zuschüssen und Differenzvergütungen für Arbeitgeber bei Entgeltfortzahlung durch die BVAEB.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/17/2019XXVI
Wirtschaft
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Die Verordnung ermöglicht Zuschüsse für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bei Krankheit oder Unfall den Lohn weiterzahlen.
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben Anspruch auf eine bestimmte Form der Unterstützung.
  • Besonders kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten einen höheren Prozentsatz als Zuschuss.
  • Die Zuschüsse sind auf maximal 42 Kalendertage pro Mitarbeiter und Jahr begrenzt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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