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Änderung der Entgeltfortzahlungs‑Zuschuss‑ und Differenzvergütungs‑Verordnung (2020)
Verordnung vom 17.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 304/2019 ändert die EFZ‑DV‑VO: Sie streicht veraltete Bezüge zur Eisenbahnen‑und‑Bergbau‑Versicherungsanstalt, führt digitale Antragsverfahren ein und korrigiert kleinere Formulierungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2020 festgelegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/17/2019XXVI
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „oder der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau“ wird aus Absatz 1 des § 2 gestrichen.
  • Der Ausdruck „oder die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau“ wird aus Absatz 4 des § 2 entfernt.
  • Der zweite Satz von § 3 wird geändert, sodass Anträge künftig per elektronischer Datenfernübertragung gestellt werden können.
  • Der Begriff „Zuschlags“ wird in § 6 durch das korrekte Wort „Zuschlages“ ersetzt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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