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Änderung der Wissensbilanz‑Verordnung 2016 – neue Berichtspflichten & digitale Meldung
Verordnung vom 21.10.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 307/2019 ändert die Wissensbilanz‑Verordnung, führt neue narrative Berichtspflichten, legt Kennzahlen fest und verlangt die elektronische Übermittlung des Leistungsberichts.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/21/2019XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Leistungsbericht muss künftig eine kurze, narrative Zusammenfassung aller Bereiche (Forschung, Lehre, Gesellschaft) enthalten.
  • Der bisherige Schlussteil des Leistungsberichts wird gestrichen, sodass nur die geforderten Kerninhalte bleiben.
  • Die Bezeichnung der Bewerberkategorie wird von „Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen“ zu „Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit Aufnahme‑ oder Eignungsverfahren vor Zulassung“ geändert.
  • Universitäten müssen den Leistungsbericht und das Monitoring künftig elektronisch über ein zentrales Eingabesystem an das Bundesministerium übermitteln.
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Rauskala Iris, Mag. Dr.

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