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Rentenanpassung 2020 für Kriegsopfer und Opferfürsorge
Verordnung vom 14.11.2019

Zusammenfassung

Anpassung der Rentenbeträge für die Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge für das Jahr 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/14/2019XXVII
Verwaltung
Wirtschaft
Sozialpolitik
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Anpassung der Rentenbeträge für das Kalenderjahr 2020.
  • Bestimmte Grundbeträge in der Kriegsopferversorgung werden von 569,20 € auf 589,70 € angehoben.
  • Die Beträge für die Erwerbsminderung werden je nach Alter und Grad der Beeinträchtigung neu festgelegt.
  • Die Schwerstbeschädigtenzulagen werden ebenfalls an die neuen Werte angepasst.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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