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Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich (2020)
Verordnung vom 15.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Sonderzahlungen und diverse Zuschläge und trat am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/15/2019XXVII
Soziales
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer*innen, die Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung, Aufsicht oder Betreuung ausführen.
  • Es gibt drei Lohnstufen: Gruppe 1 (10,57 €/Stunde), Gruppe 2 (11,75 €/Stunde) und Gruppe 3 (15,41 €/Stunde).
  • Der Lohn wird monatlich nachträglich bis zum dritten Tag des Folgemonats ausgezahlt.
  • Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer*innen jedes Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, mindestens je ein Zwölftel des Jahresgehalts.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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