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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung (Verordnung 330/2019)
Verordnung vom 18.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 330/2019 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung, führt neue Regelungen zu Abfrageberechtigungen, Datenübermittlung, technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/18/2019XXVII
Bildungspolitik

Schwerpunkte

  • Der neue Abschnitt 4 definiert, welche Personen (z. B. Schulleiter*innen) Daten abfragen dürfen und welche Informationen sie erhalten können.
  • Abfrageberechtigte Personen müssen regelmäßig über die DSGVO und das Datenschutzgesetz (DSG) belehrt werden.
  • Für den Datenfernverkehr sind technische Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung, Authentifizierung) vorgeschrieben.
  • Zutritt zu Räumen, in denen Daten abgefragt werden können, ist nur für autorisierte Personen erlaubt.
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Rauskala Iris, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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