Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Ein einheitlicher Mindestlohntarif wird für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich eingeführt.
- Entgelte werden pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt: 0,2812 € für Wohnungen, 0,2812 € für andere Räumlichkeiten und 0,5103 € für die Gehsteigreinigung bei Glatteis.
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf das Entgelt für Reinigungsarbeiten aufgeschlagen.
- Sonderzahlungen werden festgelegt: Sperrgeld (4,70 € bzw. 5,20 €), ein jährlicher Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration von je einem Zwölftel des Jahresbezugs.
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