Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2019 auf den 27.–29. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlvorschläge, Kandidaturen und Wahlkarten. Sie enthält Sonderregelungen für Berufsbegleitungsstudien und hebt die Vorgängerverordnung von 2017 auf.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/1/2019XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2019 werden auf den 27., 28. und 29. Mai festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 08. April 2019 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag).
- Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen enden am 23. April 2019; für Kandidaturen am 02. Mai 2019.
- Für Studiengänge mit berufsbegleitenden oder dualen Studiengängen können die ersten bzw. zweiten Wahltage auf Freitag bzw. Samstag der Vorwoche vorgezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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