Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert verschiedene Pauschal- und Stundenvergütungen sowie Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,88 € für bis zu vier Geschosse und 9,54 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
- Für die Betreuung von Freizeiteinrichtungen (Bäder, Saunen, Hobbyräume) wird ein Stundenlohn von 16,67 € bzw. 10,16 € zugrunde gelegt, mit 100 % Zuschlag an Sonn‑ und Feiertagen.
- Die Pflege von Grünflächen wird mit 1,40 € pro Quadratmeter jährlich (monatlich aufgeteilt) vergütet; weitere Arbeiten werden nach einem Stundenlohn von 12,15 € abgerechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.