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Widmung von Vermögen der Betriebskrankenkassen
Verordnung vom 29.11.2019

Zusammenfassung

Regelung über die Widmung von 20 % des Reinvermögens der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg für Privatstiftungen sowie die Übertragung ihrer IT-Anteile an die Österreichische Gesundheitskasse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/29/2019XXVII
Wirtschaft
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Ein Anteil von 20 % des Reinvermögens der genannten Betriebskrankenkassen aus dem Jahr 2019 wird für die Gründung von Privatstiftungen reserviert.
  • Bereits früher an Stiftungen übergegangenes Vermögen wird bei der Berechnung der 20 %-Regelung abgezogen.
  • Alle Anteile der Betriebskrankenkassen an der IT-Services der Sozialversicherung GmbH gehen komplett auf die Österreichische Gesundheitskasse über.
  • Die Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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