Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialkostenzuschlag, Sonderzuschläge und jährliche Urlaub‑ bzw. Weihnachtszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,2797 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
- Für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,5112 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gezahlt.
- Ein Materialkostenzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird monatlich zusätzlich gezahlt.
- Für Sonderarbeiten (z. B. Fassadenrenovierung, Stiegenhaus‑Malerarbeiten, Aufzugseinbau) wird das doppelte Grundentgelt gezahlt; bei langen Sanierungszeiten wird die Zahlung halbiert und gestaffelt.
Dokumente (PDFs)
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