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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest. Sie definiert Pauschal- und Stundensätze für verschiedene Aufgaben wie Aufzugswartung, Schwimmbad‑ und Gartenpflege sowie Heizungsbetreuung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt werden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten Hausbesorger einen monatlichen Pauschalbetrag von 120,70 €, plus 10,54 € für jedes weitere Stockwerk über sieben.
  • Für Schwimm‑, Hallen‑ und Saunabetrieb wird nach geleisteten Stunden zu 12,55 € bzw. 14,06 € (Wasseraufbereitung) abgerechnet; an Sonn‑ und Feiertagen ist ein Zuschlag von 100 % vorgesehen.
  • Für die Garten‑ und Grünflächenpflege werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung, Bewässerung und Mähen festgelegt; zusätzliche Arbeiten an Bäumen oder Beeten werden nach einem Stundensatz von 12,07 € vergütet.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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