Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohntarife für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Tirol fest, gilt seit 1. Jänner 2020 und umfasst Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Hausbetreuungs‑Aufgaben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und für alle Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung werden Pauschalbeträge von 101,17 € bis zu vier Geschossen und 6,33 € pro weiterem Geschoss monatlich gezahlt.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt der doppelte Stundenlohn.
- Für Grünflächen werden Pauschalbeträge pro Quadratmeter (z. B. 0,3636 € für Reinigung) monatlich gezahlt; für Baumpflege gilt ein Stundenlohn von 12,06 €.
Dokumente (PDFs)
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