Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, inklusive Grundentgelten, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
- Der Tarif legt ein Grundentgelt von 0,2808 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,5302 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche fest.
- Ein Zuschlag von 20 % wird zum Grundentgelt für die Materialkosten der Reinigung hinzugerechnet, jedoch nicht als Teil des Lohns betrachtet.
- Für das nächtliche Öffnen von Türen wird ein Sperrgeld von 4,70 € (vor Mitternacht) bzw. 5,20 € (nach Mitternacht) verlangt; an Sonn‑ und Feiertagen erhalten Hausbesorger einen zusätzlichen Stundenzuschlag von 10,02 €.
- Für besondere Arbeiten (z. B. Fassadenisolierung, Stiegenhausmalerei, Aufzuginstallation) wird ein einmaliges Entgelt gezahlt; bei Projektdauern über drei Monate erfolgt die Auszahlung in zwei Raten.
Dokumente (PDFs)
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