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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, gilt seit dem 1. Jänner 2020 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Der Tarif gilt nur im Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Häusern beauftragt sind, wenn sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich Pauschalbeträge: 101,13 € bis zu vier Geschosse und 6,29 € pro weiterem Geschoss.
  • Für Freizeiteinrichtungen (Terrassenbäder, Hallenbäder, Saunen) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 15,19 € berechnet; für Hobbyräume und Spielplätze gilt ein niedrigerer Satz von 10,58 €.
  • Für Grünflächen werden pro Quadratmeter Jahresbeträge festgelegt (z. B. 0,3510 € für Reinigung, 0,5014 € für maschinelles Mähen).
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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