Zusammenfassung
Die Verordnung 37/2019 hebt die bisherigen Schutzzonen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit auf und erklärt, dass künftig keine Zonen mehr gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/4/2019XXVI
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz, insbesondere auf die Paragraphen 1 Abs. 6, 2c und 23 Abs. 2.
- Der Anhang A der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung wird geändert: Statt einer Auflistung von Schutzzonen steht nun „Keine Zonen“.
- Durch das Wegfallen der Schutzzonen entfallen für Landwirte die Verpflichtungen, bestimmte Gebiete zu meiden oder besondere Tierbewegungsbeschränkungen einzuhalten.
- Die Änderung tritt mit dem Inkrafttreten der Verordnung in Kraft; ein konkretes Datum wird im Text nicht genannt.
Dokumente (PDFs)
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