Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert ein monatliches Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderpauschalen sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg, sowohl für Arbeitgeber, die noch nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten.
- Das monatliche Entgelt setzt sich aus festen Beträgen pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2753 €) und anderen Räumen sowie einem Zuschlag für Gehsteigreinigung (0,5090 €) zusammen; ein zusätzlicher Materialzuschlag von 20 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen.
- Für besondere Arbeiten wie Fassadenisolierung, Aufzugseinbau oder Reinigung stark verschmutzter Flächen gibt es separate Pauschalbeträge, die je nach Aufwand und Besonderheiten variieren.
- Für Sonderaufgaben wie Müllschacht‑ und Toilettenreinigung, ekelerregende Verschmutzungen oder Arbeiten an Sonn‑/Feiertagen gibt es gesonderte Pauschalen bzw. Stundenlöhne (z. B. 10,14 € pro Stunde).
Dokumente (PDFs)
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