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Änderung der Schiedskommissionsverordnung 2014 – Terminologie‑ und Formulierungskorrekturen
Verordnung vom 04.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2019 passt die Schiedskommissionsverordnung 2014 an: Sie ändert Bezeichnungen von Krankenkassen, ersetzt das Wort "Hauptverband" durch "Dachverband", streicht einen Satz und legt ein Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2019XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „örtlich zuständige Gebietskrankenkasse“ wird durch „Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.
  • Der letzte Satz des Absatzes 4 von § 4 wird gestrichen.
  • In den genannten Paragraphen wird das Wort „Hauptverband“ durch „Dachverband“ ersetzt.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 25 Abs. 2 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der vorgenannten Änderungen auf den 1. Jänner 2020 festlegt.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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