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Gesundheitsvorsorge durch Schulärztinnen und -ärzte – Impfungen, Beratung & Datenweitergabe
Verordnung vom 06.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Schulärztinnen und -ärzte in Österreich Impfungen durchführen, über den Impfstatus informieren und Daten für die öffentliche Gesundheit bereitstellen sollen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Definition des Regelungsgegenstandes: Schulärztinnen und -ärzte übernehmen ergänzende Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.
  • Durchführung kostenfreier Impfungen nach dem aktuellen Impfplan, sofern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zustimmen.
  • Zusätzliche Aufgaben: Beratung zu Impfungen, Erhebung des Impfstatus bei Schuleintritt und Durchführung weiterer Impfungen nach Bedarf.
  • Erlaubnis zur Verarbeitung und pseudonymen Verknüpfung der erfassten Gesundheitsdaten mit anderen Registern zum Zweck der öffentlichen Gesundheit.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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