Aktualisierung der LMSVG‑Anlage – EU‑Lebensmittelsicherheitsvorschriften (2018)
Verordnung vom 05.02.2019Zusammenfassung
Die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2018 ersetzt die Version von 2016 und führt ein neues Verzeichnis von EU‑Verordnungen zu Kontaminanten, GVO‑Kennzeichnung, Zusatzstoffen und Chemikalien ein. Sie trat am 5. Februar 2019 in Kraft und gilt für alle Lebensmittelunternehmen sowie die zuständigen Behörden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/5/2019XXVI
Umwelt
Handel
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ersetzt die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung von 2016 durch eine neue Fassung, die ab dem 5. Februar 2019 gilt.
- Fügt die EU‑Verordnung 315/93 ein, die Verfahren zur Kontrolle von Schadstoffen in Lebensmitteln festlegt.
- Enthält die EU‑Verordnung 1760/2000, die die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch regelt.
- Beinhaltet die EU‑Verordnung 1829/2003, die Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel festlegt, soweit nicht bereits durch das GTG oder FMG geregelt.
Dokumente (PDFs)
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