Technische Vorgaben für XML‑Daten aus dem Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register
Verordnung vom 09.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass bei einer Abfrage über das Unternehmensserviceportal ein erweiterter Registerauszug im XML‑Format bereitgestellt werden muss. Das XML‑File enthält detaillierte Informationen zu Unternehmen, deren Eigentümern und weitere technische Angaben und wird auch an Sicherheitsbehörden übermittelt.Bundesministerium für Finanzen12/9/2019XXVII
Finanzwesen
Datenschutz
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Bei einer Anfrage über das Unternehmensserviceportal muss dem Antragsteller zusätzlich eine XML‑Datei mit den geforderten Daten bereitgestellt werden.
- Die XML‑Datei muss unter anderem Angaben zu allen direkten wirtschaftlichen Eigentümern des Unternehmens enthalten.
- Zusätzlich müssen Informationen zu indirekten wirtschaftlichen Eigentümern und zu den obersten Rechtsträgern, soweit verfügbar, übermittelt werden.
- Die XML‑Daten dürfen über ein Webservice an die Geldwäschemeldestelle und das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet werden, wenn dies gesetzlich gefordert ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.