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Änderung der Lebensmittelhygiene‑Direktvermarktungsverordnung (BGBl. II Nr. 392/2019)
Verordnung vom 09.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 392/2019 aktualisiert die Lebensmittelhygiene‑Direktvermarktungsverordnung, indem sie alte EU‑Verweisungen durch Art. 28 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 ersetzt und das Inkrafttreten der Änderungen auf den 14. Dezember 2019 festlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/9/2019XXVII
EU‑Recht
Gesundheit
Lebensmittel
Verbraucherschutz

Schwerpunkte

  • In § 5 Z 3 wird der alte Verweis auf Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel VIII der EG‑Verordnung 854/2004 durch den Verweis auf Art. 28 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 ersetzt.
  • In § 6 Z 2 erfolgt dieselbe Ersetzung des alten Verweises durch den Verweis auf Art. 28 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627.
  • Ein neuer § 10 wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 5 Z 3 und 6 Z 2 am 14. Dezember 2019 in Kraft treten.
  • Die Änderungen erfolgen auf Grundlage von § 11 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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