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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 10.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2019XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden unterschieden, wobei die Löhne nach Berufsjahren gestaffelt sind.
  • Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Weihnachts- und eine Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts.
  • Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und ersetzt den Tarif von 2018.
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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