Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2019XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
- Sieben Beschäftigungsgruppen werden unterschieden, wobei die Löhne nach Berufsjahren gestaffelt sind.
- Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Weihnachts- und eine Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts.
- Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und ersetzt den Tarif von 2018.
Dokumente (PDFs)
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