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Ergänzungszulagenverordnung 2020 – Mindestsätze für Beamte
Verordnung vom 13.12.2019

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2020 legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/13/2019XXVII
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Die Verordnung legt Mindestsätze für die Ergänzungszulage fest, die ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
  • Für alleinstehende Beamte beträgt der Grundbetrag 966,65 €, für verheiratete oder geschiedene Beamte 1 472,00 €; pro Kind erhöht sich die Zulage um 149,15 €.
  • Überlebende Ehegatten erhalten ebenfalls 966,65 €, Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr 355,54 € (nach dem 24. Lebensjahr 631,80 €) und Vollwaisen 533,85 € bzw. 966,65 €.
  • Ein früherer Ehegatte bekommt eine Pauschale von 966,65 €.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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