Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2020 legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/13/2019XXVII
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
- Die Verordnung legt Mindestsätze für die Ergänzungszulage fest, die ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
- Für alleinstehende Beamte beträgt der Grundbetrag 966,65 €, für verheiratete oder geschiedene Beamte 1 472,00 €; pro Kind erhöht sich die Zulage um 149,15 €.
- Überlebende Ehegatten erhalten ebenfalls 966,65 €, Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr 355,54 € (nach dem 24. Lebensjahr 631,80 €) und Vollwaisen 533,85 € bzw. 966,65 €.
- Ein früherer Ehegatte bekommt eine Pauschale von 966,65 €.
Dokumente (PDFs)
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