Zusammenfassung
Die Verordnung aktualisiert die Anlage zum Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetz, indem sie zahlreiche EU‑Verordnungen zu Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung und Zusatzstoffen einbindet und die frühere Version von 2018 aufhebt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/13/2019XXVII
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Anlage zum LMSVG um eine lange Liste von EU‑Verordnungen, die künftig für Lebensmittel, Futtermittel und Zusatzstoffe gelten.
- Mit Inkrafttreten wird die bisherige LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung von 2018 aufgehoben.
- Zu den eingegliederten EU‑Verordnungen gehören Regelungen zu Kontaminanten (EG 315/93), Gentechnik (EG 1829/2003), Rückverfolgbarkeit von Rindern (EG 1760/2000) und Kennzeichnung von Spirituosen (EG 110/2008).
- Die Verordnung legt fest, dass die genannten EU‑Verordnungen nur insofern anzuwenden sind, als sie nicht bereits durch nationale Gesetze wie das Gentechnikgesetz oder das Futtermittelgesetz abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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