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Änderung der Jahreszahl in § 16 Abs. 1 der Grundausbildungsverordnung
Verordnung vom 18.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 408/2019 ändert in § 16 Abs. 1 der Grundausbildungsverordnung das Jahr 2019 zu 2022, um die Rechtslage zu aktualisieren.
Bundesministerium für Landesverteidigung12/18/2019XXVII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung korrigiert ausschließlich die Jahreszahl in § 16 Abs. 1 von 2019 auf 2022.
  • Durch die Aktualisierung wird sichergestellt, dass Verweise auf das Jahr 2022 korrekt sind.
  • Die Änderung hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Ausbildungsinhalte, sondern betrifft nur die formale Jahresangabe.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. Dezember 2019 in Kraft.
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Starlinger Thomas, Mag.

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