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Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung – neue Gebühren ab 01.01.2020
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 414/2019 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 17 zu § 6, der zum 1. Jänner 2020 neue Gebühren wirksam macht und einen umfangreichen Gebührensatz für Lizenzen, Genehmigungen und weitere Luftfahrt‑Dienstleistungen festlegt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2019XXVII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 17 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkraft‑Datum der neuen Gebühren auf den 1. Jänner 2020 festlegt; bis dahin laufende Verfahren bleiben von den alten Gebühren betroffen.
  • Die Verordnung führt ein detailliertes Gebührenverzeichnis für Lizenzen, Genehmigungen und sonstige Luftfahrt‑Dienstleistungen ein – z. B. €214 für eine PPL‑Lizenz, €1 730 für die Erst‑Ausstellung eines flugmedizinischen Sachverständigen‑Zeugnisses.
  • Zusätzlich werden neue Abschnitte für Luftfahrt‑Unternehmen, Instandhaltungsbetriebe und besondere Bewilligungen (z. B. Lärmausnahmen, Sonder‑Flugverfahren) eingeführt, jeweils mit eigenen Gebührenregelungen.
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Reichhardt Andreas, Mag.

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