Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte im Jahr 2020 als besonders hochqualifiziert gelten und mit mindestens 65 Punkten zugelassen werden können. Sie gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche ausländischen Fachkräfte als besonders hochqualifiziert gelten und legt fest, dass sie mindestens 65 Punkte nach Anlage A erreichen müssen.
- Folgende Berufsgruppen sind aufgelistet: Diplomingenieur*innen für Maschinen‑, Stark‑, Daten‑, Schwach‑ und Nachrichtentechnik, Wirtschaftswissenschaftler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen, Ärzt*innen usw.
- Die genannten Ausbildungsgruppen folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice (AMS).
- Alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurden, müssen nach dieser Verordnung bearbeitet werden.
Dokumente (PDFs)
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