Änderung der Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer – geschlechtsneutrale Sprache, neue Beschwerdewege und Terminologie‑Anpassungen
Verordnung vom 20.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 422/2019 ändert die Allgemeinen Dienstvorschriften des Bundesheeres: Sie führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein, präzisiert Beschwerdewege und ersetzt veraltete Bezeichnungen. Zusätzlich wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Änderungen ab dem 21.12.2019 wirksam macht.Bundesministerium für Landesverteidigung12/20/2019XXVII
Verteidigung
Schwerpunkte
- Der Begriff "Frauen und Männer" wird durch die geschlechtsneutrale Formulierung "alle Geschlechter" ersetzt, um eine inklusivere Sprache im Bundesheer zu fördern.
- Die Regelung definiert, dass ordentliche Beschwerden an den zuständigen Vorgesetzten und außerordentliche Beschwerden an die Parlamentarische Bundesheerkommission zu richten sind.
- Die Bezeichnung "Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten" wird durch "Parlamentarische Bundesheerkommission" ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
- In § 14 Abs. 1 Ziffer 2 wird die Formulierung auf "unmittelbar bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission" angepasst.
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