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Ökostromförderbeitragsverordnung 2020 – Festlegung von Beitragssätzen und Netzentgelten
Verordnung vom 20.12.2019

Zusammenfassung

Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2020 legt einen Beitrag von 25,68 % des durchschnittlichen Netzentgelts für alle Stromverbraucher fest und definiert genaue Entgeltbeträge pro Netzebene. Sie tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/20/2019XXVII
Energie

Schwerpunkte

  • Der Ökostromförderbeitrag für 2020 beträgt 25,68 % des österreichweit durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts.
  • Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente (Leistung) werden für jede Netzebene feste Beträge pro kW festgelegt (z. B. 2,455 €/kW für Ebene 1).
  • Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente (Arbeit) werden für jede Netzebene Beträge pro kWh festgelegt (z. B. 20,058 ¢/kWh für Ebene 1).
  • Für die Netzverlustentgelt‑Komponente werden ebenfalls pro Netzebene Beträge pro kWh definiert (z. B. 20,020 ¢/kWh für Ebene 1).
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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