<!--[0-->Änderung der Beschussämterverordnung 2013 – Anpassungen für Digitalisierung und klare Befugnisse<!--]-->
Änderung der Beschussämterverordnung 2013 – Anpassungen für Digitalisierung und klare Befugnisse
Verordnung vom 23.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 23. Dezember 2019 ändert die Beschussämterverordnung 2013: Sie passt den Ministerialtitel an, erweitert § 8 um eine Befugnis für Beschussamtsbedienstete und legt das Inkrafttreten mit der Kundmachung fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/23/2019XXVII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, um die Zuständigkeit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort korrekt wiederzugeben.
  • Ein neuer Absatz (2) in § 8 gibt den Bediensteten des Beschussamtes das Recht, dem vom Hersteller oder Importeur bereitgestellten Personal Anweisungen zu erteilen, die für einen sicheren und vorschriftsgemäßen Beschuss nötig sind.
  • Der dritte Abschnitt erhält die Überschrift „Inkrafttreten; Außerkrafttreten“, um das Inkraft‑ und Außerkrafttreten klar zu kennzeichnen.
  • Ein neuer Absatz (2) in § 9 legt fest, dass die geänderten Bestimmungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt wirksam werden.
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Udolf-Strobl Elisabeth, Mag.

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