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Änderung der Verordnung zur Durchführung des AVOG 2010 – Präzisierung von Finanzamtsbefugnissen
Verordnung vom 27.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2019 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG 2010: Sie präzisiert die Befugnisse der Finanzämter bei Prüfungen, ersetzt einen Wortlaut und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2020 fest.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2019XXVII
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Einleitung von § 10a Abs. 3 wird neu formuliert, damit Finanzämter bei Prüfungen und Aufsichts‑/Erhebungsmaßnahmen für andere Finanzämter tätig werden können.
  • Im letzten Satz von § 10a Abs. 3 wird die Formulierung von „sämtliche Prüfungstätigkeiten einschließlich der Auswahl der zu prüfenden Fälle und“ zu „insbesondere die Anforderung von Aufsichts‑ und Erhebungsmaßnahmen,“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 9 wird in § 20 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelungen auf den 1. Jänner 2020 festlegt.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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