Zusammenfassung
Die 45. Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 15. Februar 2019 ändert die PNR‑Verordnung auf Grundlage von § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes. Sie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und läuft nach zwölf Monaten ab.Bundesministerium für Inneres2/15/2019XXVI
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes, das die Verarbeitung von Fluggastdaten regelt.
- Sie ändert den § 2 der bestehenden PNR‑Verordnung.
- Die Regelung tritt am Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (2019‑02‑15) in Kraft.
- Sie verliert nach Ablauf von zwölf Monaten (2020‑02‑15) ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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