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Standardisierung des Kerndatenformats und Vorgaben zur Metadatenbereitstellung
Verordnung vom 27.02.2019

Zusammenfassung

Die Kerndaten‑Verordnung legt ein einheitliches, maschinenlesbares Format für die Veröffentlichung von Vergabedaten fest und definiert, welche Metadaten auf data.gv.at bereitgestellt werden müssen. Sie trat am 1. März 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/27/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zentrale Begriffe: Metadaten, Kerndatenquelle und Kerndaten.
  • Auftraggeber müssen Metadaten nach einem von der Bundesministerin veröffentlichten technischen Schema auf data.gv.at bereitstellen, inklusive festgelegter Felder wie Kategorie (Verwaltung und Politik) und Schlagwort (Ausschreibung).
  • Kerndatenquellen sind in einem offenen, maschinenlesbaren XML‑Format unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen; jeder Eintrag muss einen eindeutigen Identifikator, einen Link und das Datum der letzten Änderung enthalten.
  • Kerndaten selbst müssen ebenfalls im XML‑Format nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes erstellt und pro Bekanntmachung bereitgestellt werden; ein Kerndatensatz darf nur auf eine einzige Kerndatenquelle verweisen.
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Moser Josef, Dr.

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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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